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Verkauf von Fleischabfällen ist Betrug

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Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Verurteilung enes bayerischen Fleischgroßhändlers wegen Betruges bestätigt: Das Landgericht Memmingen hat den Angeklagten wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen betrieb der Angeklagte in den Jahren 2004/2005 ein Lebensmittelkühlhaus in Illertissen. Er kaufte nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch (Material der Kategorie 3 im Sinne der Verordnung (EG) 1772/2002) an und verkaufte es anschließend als Lebensmittel mit deutlich gesteigerter Gewinnmarge an Abnehmer aus der Lebensmittelindustrie. Dabei täuschte er seine Kunden über die tatsächliche Beschaffenheit der Ware und verursachte einen Gesamtschaden von € 235.827,29.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2010 – 1 StR 400/10


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