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Channel: Betrug - Rechtslupe
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Der angehende Lehrer – und seine fehlende charakterliche Eignung wegen Schwarzfahrens

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Ein Bewerber für ein Lehramt kann auch nachdem er zunächst ausgewählt wurde, noch aufgrund fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden.

In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hat das Land Berlin dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diese aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt. In dem erweiterten Führungszeugnis des Bewerbers ist ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Nach diesem rechtskräftigen Strafbefehl wurde der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, damit fehle dem Bewerber die für eine Einstellung als Lehrer gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erforderliche charakterliche Eignung. Eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung sei entgegen der Auffassung des Bewerbers nicht erfolgt.

Landesarbeitsgericht Berlin -Brandenburg, Urteil vom 31. März 2017 – 2 Sa 122/17


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