Grundstückskäufer begehen eine Täuschungshandlung gegenüber der finanzierenden Bank, wenn deren Darlehensverträgen mit ihrem Wissen und Wollen Kaufverträge über Wohnungen zugrunde gelegt werden, die einen überhöhten Kaufpreis ausweisen, der niemals von den Käufern gezahlt werden sollte und auch niemals gezahlt worden ist. Sie täuschten die Bank insoweit über die Höhe des …
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