Für die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug kann nicht allein auf das äußere Erscheinungsbild der Übergabe abgestellt werden. In den Fällen, in denen sich der Täter eine Sache durch Täuschung verschafft – wie hier unter dem Vorwand, nur ein Telefonat führen zu wollen und das Telefon dann zurückzugeben –, für …
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